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BGH, 28.12.1994 - 3 StR 567/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vernehmung - Ausschließung des Angeklagten - Unterrichtung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 247
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1995, 339 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.03.1992 - 3 StR 39/92
Unterrichtungspflicht des Vorsitzenden nach Abwesenheit des Angeklagten - Folgen …
Auszug aus BGH, 28.12.1994 - 3 StR 567/94
Nach dieser Vorschrift muß ein Angeklagter, der während einer Zeugenvernehmung aus dem Sitzungssaal entfernt worden ist, von dem in seiner Abwesenheit Ausgesagten auch dann vor der Fortsetzung der Beweisaufnahme unterrichtet werden, wenn die während seiner Ausschließung durchgeführte Vernehmung lediglich unterbrochen worden ist (BGHSt 38, 260 [BGH 25.03.1992 - 1 StR 7/92]; BGH NStZ 1992, 346).Nur so konnte er deren Darstellung mit der der Ärzte vergleichen, etwaige Widersprüche aufdecken und durch Befragung der Zeugen möglicherweise eine weitere Aufklärung dieser Fälle zu seinen Gunsten erreichen (vgl. BGH NStZ 1992, 346;… BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 2).
- BGH, 31.03.1992 - 1 StR 7/92
Vorübergehende Ausschließung des Angeklagten (Unterrichtungspflicht des Gerichts …
Auszug aus BGH, 28.12.1994 - 3 StR 567/94
Nach dieser Vorschrift muß ein Angeklagter, der während einer Zeugenvernehmung aus dem Sitzungssaal entfernt worden ist, von dem in seiner Abwesenheit Ausgesagten auch dann vor der Fortsetzung der Beweisaufnahme unterrichtet werden, wenn die während seiner Ausschließung durchgeführte Vernehmung lediglich unterbrochen worden ist (BGHSt 38, 260 [BGH 25.03.1992 - 1 StR 7/92]; BGH NStZ 1992, 346). - BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87
Beweiserhebung bei Abwesenheit des Angeklagten
Auszug aus BGH, 28.12.1994 - 3 StR 567/94
Nur so konnte er deren Darstellung mit der der Ärzte vergleichen, etwaige Widersprüche aufdecken und durch Befragung der Zeugen möglicherweise eine weitere Aufklärung dieser Fälle zu seinen Gunsten erreichen (vgl. BGH NStZ 1992, 346; BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 2).
- BGH, 23.06.1999 - 3 StR 212/99
Entfernung des Angeklagten
Danach muß ein Angeklagter, der während einer Zeugenvernehmung aus dem Sitzungssaal entfernt worden ist, von dem in seiner Abwesenheit Ausgesagten auch dann vor der Fortsetzung der Beweisaufnahme unterrichtet werden sobald er wieder anwesend ist, wenn die während seiner Ausschließung durchgeführte Vernehmung lediglich unterbrochen worden war (BGHSt 38, 260; BGH NStZ 1992, 346; BGH StV 1995, 339). - BGH, 28.07.1999 - 5 StR 362/99
Unterrichtungspflicht bei Abwesenheit von der Hauptverhandlung
Jene Unterrichtung war - trotz der bloßen Unterbrechung der Zeugenvernehmung - vor der anderweitigen Fortführung der Beweisaufnahme in Anwesenheit des Angeklagten unerläßlich nach § 247 Satz 4 StPO (st. Rspr.; vgl. BGHSt 3, 384; 38, 260;… BGHR StPO § 247 Satz 4 - Unterrichtung 2, 3, 6 und 7; BGH NStZ 1992, 346; StV 1995, 339; Widmaier NStZ 1998, 263).